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Wasser ist ein Menschenrecht | Foto: UNICEF/NYHQ2010-2313/Bouvet

Wasser als Menschenrecht

Am 28. Juli 2010 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Recht auf Wasser und Hygiene explizit als Menschenrecht anerkannt und durch die Resolution64/292 rechtlich verankert – eine wegweisende Entscheidung, der jahrzehntelange Diskussionen vorausgingen. Auch die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 verbrieft in Artikel 24 („Gesundheitsvorsorge“) explizit den Anspruch jedes Kindes auf sauberes Trinkwasser und Vermittlung der Grundkenntnisse über Hygiene. Denn gerade für Kinder ist der Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen überlebenswichtig.

Wasser- und Sanitäreinrichtungen müssen dabei folgende Kriterien erfüllen:

  • Verfügbarkeit: Jeder Mensch braucht genügend Wasser für den persönlichen und häuslichen Gebrauch. Dies schließt etwa Wasser zum Trinken, zur Essenszubereitung,zum Putzen und Waschen sowie die persönliche Hygiene ein.
  • Qualität: Das Wasser muss sauber sein und darf keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Sanitäre Anlagen müssen in hygienischer und technischer Hinsicht sicher sein.
  • Annehmbarkeit: Wasser und Sanitärversorgung müssen von den Nutzern akzeptiert werden. Für Sanitäranlagen bedeutet das, dass kulturelle Anforderungen in Bezug auf die technische Beschaffenheit, den Ort und die Bedingungen für die Errichtung und Benutzung von sanitären Einrichtungen berücksichtigt werden– beispielsweise der Schutz der Privatsphäre. Beim Wasser müssen akzeptable Farbe, Geruch und Geschmack sichergestellt sein.
  • Physische Erreichbarkeit: Wasserquellen und Sanitäranlagen müssen gut erreichbar sein und im Haushalt oder seiner unmittelbaren Nähe liegen. Spezielle Bedürfnisse beispielsweise von Menschen mit Behinderungen sind zu berücksichtigen. Nach Definition von UNICEF und der Weltgesundheitsorganisation darf die Wasserquelle nicht mehr als 1.000 Meter vom Haus entfernt liegen, das Wasserholen darf maximal 30 Minuten dauern.
  • Bezahlbarkeit: Die Menschen müssen auch finanziell in der Lage sein, die Einrichtungen zu nutzen. Staaten müssen dafür Sorge tragen, dass Wasser und Sanitärversorgung erschwinglich sind, so dass alle Menschen tatsächlich Zugang dazu haben – im Extremfall müssen sie kostenlos gewährleistet werden. Das UN-Entwicklungsprogramm gibt an, dass die Kosten für Wasser nicht mehr als drei Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen sollen.

Quelle: UNICEF-Information "Mein Recht auf Wasser"

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