60 jahre deutsche verfassung

Kinderrechte ins Grundgesetz - jetzt!

23.01.2009 - Soooo lange warten die deutschen Kinder schon: Zum 60. Jubiläum der deutschen Verfassung protestierten Berliner Kinder gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Als Greise mit Bärten ergänzten die Kinder die Rechte auf der Glaswand am Reichstagsufer um den Artikel „1a“: „Jedes Kind hat das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung.“ Unterstützung bekamen sie von TV-Moderatorin Enie van de Meiklokjes. 

Das Grundgesetz wird im Mai 60, und die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen jährt sich im November zum 20. Mal. „Die Kinder in Deutschland warten immer noch darauf, ihre Rechte ausdrücklich in der Verfassung wieder zu finden. Der Tierschutz dagegen wurde schon vor Jahren ins Grundgesetz aufgenommen“, sagte Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland und Deutschem Kinderhilfswerk bei der Protestaktion. „Es ist höchste Zeit, die Rechte der Kinder vollständig anzuerkennen und im Alltag auch umzusetzen“,  sagte Prof. Hubertus Lauer, Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund und Deutsches Kinderhilfswerk) fordert die Koalitionspartner CDU und SPD im Bundestag auf, sich auf eine entsprechende Verfassungsreform zu einigen. Das Aktionsbündnis will erreichen, dass die Parteien im Superwahljahr 2009 das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen und sich über die Parteigrenzen hinweg für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz stark machen. Die Kinderrechtsorganisationen begrüßen den aktuellen Vorstoß der großen Koalition in Mecklenburg-Vorpommern, die Aufnahme der Kinderrechte erneut in den Bundesrat einzubringen.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat im September 2007 die Kampagne „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ gestartet. Abgeordnete aller Fraktionen des Bundestages und mehr als 200 Organisationen haben sich bereits für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ausgesprochen.