kinderrechte in Deutschland

Deutschland mit der Umsetzung in Verzug

Ronny, Nana Yaa und Ekin Deligöz
LupeFoto: Bildschön, Berlin

02.04.2009 - Es wäre so ein schönes Geburtstagsgeschenk gewesen: 20 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention und fast auf den Tag genau nach der Ratifizierung Deutschlands vor 17 Jahren, ist die Bundesregierung mit der Umsetzung in Verzug. Die National Coalition - der Zusammenschluss von über 100 deutschen Organisationen, Verbänden und Institutionen – darunter auch UNICEF – kritisierte, dass die Bundesregierung ihren am 4. April 2009 fälligen Bericht an den für Kinderrechte zuständigen Ausschuss der Vereinten Nationen nicht rechtzeitig vorlegen wird.

Sorge machen den Organisationen vor allem das Ausmaß der Kinderarmut, die Benachteiligung von Kindern beim Zugang zu guter Schulbildung und die Ungleichbehandlung von Flüchtlingskindern in Deutschland. „Deutschland ist mit der Ratifizierung der Konvention die Verpflichtung eingegangen, diese Rechte für alle Kinder in Deutschland Lebenswirklichkeit werden zu lassen. Auch die Bundesregierung muss ihre Verpflichtung ernst nehmen und den Staatenbericht nachreichen“, sagte Dr. h.c. Wolfgang Thierse, Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Schirmherr der National Coalition. Thierse übergab gemeinsam mit den UNICEF-Juniorbotschaftern Nana Yaa (15) und Ronny (15) die Forderungen der National Coalition nach vollständiger Umsetzung der Kinderrechte an die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Ekin Deligöz.

„Kinder und ihre Rechte spielen in der Gesellschaft immer noch eine untergeordnete Rolle“, erklärte Jürgen Heraeus, Vorsitzender des Deutschen Komitees für UNICEF. „Die Aufnahme der Kinderrechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung in die Verfassung wäre das richtige Signal für mehr Kinderfreundlichkeit.“ 

Ungleiche Chancen


Die Organisationen machen auf eine wachsende Ungleichbehandlung von Kindern in Deutschland aufmerksam:

Kinderarmut: Fast jedes sechste Kind in Deutschland lebt in einer Familie, die weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens zur Verfügung hat. Besonders betroffen sind Kinder aus Einelternfamilien, Mehrkindfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Kinder sind stärker von Armut betroffen als Erwachsene.

Bildung: 2006 haben rund 76.000 Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen, ohne zumindest den Hauptschulabschluss zu haben - das sind 8 Prozent der 15- bis 17-Jährigen. Im Schuljahr 2007/2008 sind 234.000 Kinder „sitzen geblieben“, circa 300.000 gelten als Schulverweigerer. Bei Kindern mit Migrationshintergrund sind Sprachprobleme entscheidend für den weiteren Bildungsweg, sie sind auf Hauptschulen deutlich über- und an Gymnasien unterrepräsentiert.

Situation der Flüchtlingskinder: Obwohl gerade sie besonderen Schutz und Fürsorge brauchen, wachsen viele der bis zu 300.000 Flüchtlingskinder unter inakzeptablen Lebensbedingungen auf. Viele leben ständig in der Sorge, dass sie oder ihre Eltern abgeschoben werden, und ohne Zugang zu Freizeit-, Spiel- oder Ausbildungsmöglichkeiten. Flüchtlingskinder über 16 Jahren werden in einem für sie unverständlichen Asylverfahren wie Erwachsene behandelt. Viele leiden unter Traumatisierung. Obwohl es eigentlich dringend erforderlich wäre, bleibt ausgerechnet den oft chronisch erkrankten Flüchtlingen eine umfassende medizinische und psychosoziale Versorgung verwehrt.

Forderungen der National Coalition:


Vorbehalt zurücknehmen!

Mit der Vorbehaltserklärung gegenüber der Kinderrechtskonvention entzieht sich die Bundesregierung dem Gebot der Nichtdiskriminierung, nach dem alle Kinder gleiche Rechte haben. In Deutschland gilt dieses Prinzip nicht für minderjährige Flüchtlinge. Eine Rücknahme der Vorbehaltserklärung ist überfällig. Sie wurde vom Genfer UN-Ausschuss mehrfach angemahnt und würde deutlich machen, dass Deutschland bereit ist, das Menschenrechtsübereinkommen uneingeschränkt umzusetzen.

Vorrang des Kindeswohls!

Nach Artikel 3 der Konvention sind Gesetzgebung, Rechtssprechung und Verwaltung verpflichtet, dem Kindeswohl in allen Angelegenheiten Vorrang zu geben. Parlamente, Bundes- und Landesbehörden, kommunale Spitzenverbände, Kammern und Juristische Berufsvereinigungen sollten das Gebot des Kindeswohlvorrangs bekannt machen und entsprechend handeln.

Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz!

Die Aufnahme grundlegender Kinderrechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung in das Grundgesetz und die Verankerung des Kindeswohlvorrangs stehen noch aus.

Mehr Monitoring!

Entgegen der Empfehlung des UN-Ausschusses an die Bundesregierung, eine „unabhängige Menschenrechtsinstitution auf Bundesebene“ einzurichten, existiert noch kein wirksames, unabhängiges Monitoring der Kinderrechte. Dieses sollte neben Datenerhebung und Beschwerdemanagement auch die politische Bewertung der Umsetzung der Kinderrechte beinhalten.